Unsere Möglichkeiten der Gutachtenerstellung:
Immobilienwertermittlung / Verkehrswertermittlung:
Kurzgutachten
im Sinne nach § 194 BauGB– Wertindikation – Die günstige Variante auch bei An- und Verkauf Ihrer Immobilie
Vollgutachten
nach § 194 BauGB gebunden in 2 fache Ausfertigung nach nationalen und internationalem Standard:
- für An- und Verkauf
- für Erbschafts- oder Nachlassangelegenheiten
- bei Scheidungen
- zur Ermittlung Grundstückswert/Gebäudewert
- für Ihre Bilanzierung zum Anlage- oder Umlaufvermögen
- Mieten- und Wohnmarktanalyse
Weitere Dienstleistungen:
- Mietpreis-/Mietwertermittlung/Mietwertgutachten
- Abnahmen von Neubauten und Bauqualitätsüberwachung
- Beratung bei An- oder Verkauf und Unterstützung bei Kaufpreisgesprächen
- Beratung bei Modernisierungen/Sanierung/Entwicklung einer Immobilie
Honorar:
Unsere Vergütung ist aufwands- und objektabhängig und gestaltet sich in Anlehnung an die Honorarordnung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger.
Bei Kurzgutachten und und Standard-Bewertungsobjekten bieten wir die Bewertung zu einem Pauschalhonorar an.
Hinsichtlich einer detaillierten Honorarauskunft bitten wir eine Anfrage an uns zu richten.