Rufen Sie uns an: 555-555-5555


Sachverständigenbüro von Thun und Hohenstein 

Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 194 BauGe
Zertifizierung nach DIN EN ISO 17024
Mitglied im Verband freier Bodensachverständiger 


Unsere Möglichkeiten der Gutachtenerstellung: 


Immobilienwertermittlung / Verkehrswertermittlung:


Kurzgutachten im Sinne nach § 194 BauGB– Wertindikation – Die günstige Variante auch bei An- und Verkauf Ihrer Immobilie


Vollgutachten nach § 194 BauGB gebunden in 2 fache Ausfertigung nach nationalen und internationalem Standard:
  • für An- und Verkauf
  • für Erbschafts- oder Nachlassangelegenheiten 
  • bei Scheidungen 
  • zur Ermittlung Grundstückswert/Gebäudewert
  • für Ihre Bilanzierung zum Anlage- oder Umlaufvermögen
  • Mieten- und Wohnmarktanalyse

Weitere Dienstleistungen: 

  • Mietpreis-/Mietwertermittlung/Mietwertgutachten
  • Abnahmen von Neubauten und Bauqualitätsüberwachung
  • Beratung bei An- oder Verkauf und Unterstützung bei Kaufpreisgesprächen
  • Beratung bei Modernisierungen/Sanierung/Entwicklung einer Immobilie

Honorar:

Unsere Vergütung ist aufwands- und objektabhängig und gestaltet sich in Anlehnung an die Honorarordnung des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger. 
Bei Kurzgutachten und und Standard-Bewertungsobjekten bieten wir die Bewertung zu einem Pauschalhonorar an. 
Hinsichtlich einer detaillierten Honorarauskunft bitten wir eine Anfrage an uns zu richten.
Share by: